Hörscreening OAE bei Neugeborenen
Liebe Eltern,
bei Ihrem Neugeborenen wurde im Kinderzimmer vor der Entlassung ein Hörtest (OAE) durchgeführt, welcher einen kontrollbedürftigen Befund ergab.
Dies bedeutet nicht, dass bei Ihrem Kind eine Hörstörung vorliegen muß.
Das OAE-Screening ist in den ersten Lebenstagen häufig durch Fruchtwasser oder „Käseschmiere“ im Gehörgang nicht sicher durchführbar, auch Umgebungsgeräusche oder Unruhe des Kindes können die Ableitung negativ beeinflussen.
Bis zur nächsten Vorsorgeuntersuchung sollte der Test bei Ihrem Kind allerdings wiederholt werden, um eine angeborene Hörstörung auszuschließen.
Diese OAE – Kontrolluntersuchung können sie bei uns durchführen lassen.